Eine kurze Chronologie des Versuchs das Lieferkettengesetz „wegzubolzen“.
Gegner des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gab es bereits seit Beginn der Diskussion um dessen Einführung. Folgende Anträge zur Abschaffung oder Aussetzung des LkSG wurden bisher gestellt und abgelehnt:
• CDU/CSU-Antrag (Dezember 2022): Aussetzung des Starts des LkSG wegen wirtschaftlicher Belastungen. Abgelehnt.
• AfD-Antrag (Januar 2024): Abschaffung des LkSG, Begründung: Verstoß gegen freien Handel. Abgelehnt.
• CDU/CSU-Gesetzentwurf (Juni 2024): Aufhebung des LkSG zugunsten der EU-Richtlinie. Abgelehnt.
• AfD-Antrag (Oktober 2024): Entlastung deutscher Unternehmen durch Abschaffung des LkSG. Abgelehnt.
Ein paar reißerische bzw. irreführende Aussagen von Politikern gab es noch obendrauf. Drei Statements, die 2024 besonders herausstachen, sind die Folgenden:
🥇 Olaf Scholz (SPD), 2024: „Das haben wir ja gesagt, das kommt weg.“
🥈 Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), 2024: „Es geht nicht um einzelne Verbesserungen, sondern darum, die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen."
🥉 Christian Dürr (FDP), 2024: „Ein Stopp des deutschen Lieferkettengesetzes wäre ein wichtiger Beitrag für die Wirtschaftswende."
Leider führt all dies zu enormen Unsicherheiten bei Unternehmen. Doch noch gilt: Das LkSG ist geltendes Gesetz, dessen Beachtung von der BAFA kontrolliert und auch sanktioniert wird. Unternehmen sind folglich gut beraten, sich weiterhin mit der Umsetzung der im LkSG genannten Sorgfaltspflichten zu beschäftigen.