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Mit uns navigieren Sie sicher zur LkSG-Compliance
Unternehmerische und soziale Verantwortung rücken in den Vordergrund
Ihre Herausforderung: Das Lieferkettengesetz bringt für Unternehmen eine Fülle von neuen Anforderungen und Verantwortlichkeiten mit sich. Die Umsetzung dieser komplexen Regulierungen kann verwirrend, zeitaufwendig und teuer sein. Die Angst vor hohen Bußgeldern und Unklarheiten über die richtigen Schritte belasten viele Unternehmen. Auch der Blick in die Zukunft macht klar, dass die Anforderungen weiter zunehmen werden. So ist mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bereits eine weitere Gesetzgebung in Sicht, auf die es sich vorzubereiten gilt.
Unser Ansatz: Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erfüllung einzelner aus dem Lieferkettengesetz hervorgehenden Sorgfaltspflichten als auch bei der ganzheitlichen Umsetzung. Bei der ganzheitlichen Umsetzung verfolgen wir ein zweistufiges Vorgehen: Stufe 1 fokussiert sich auf die Erfassung des Status Quo in Ihrem Unternehmen und die Erstellung einer Roadmap. In Phase 2 folgt dann die maßgeschneiderte Konzeptionierung und Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet zur Umsetzung einer ganzen Reihe von Sorgfaltspflichten:
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Der Gesetzgeber fordert, dass Sie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einführen und umsetzen. Hierzu gehört beispielsweise das Festlegen und Dokumentieren von Verantwortlichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Berichtswegen.
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Zentral zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflicht ist die jährliche und anlassbezogene Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. Bei der Durchführung der Risikoanalyse sollte dabei mehrstufig vorgegangen werden. Dabei wird zunächst eine abstrakte und darauf basierend eine konkrete Risikoanalyse durchgeführt.
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Falls Sie unter das Lieferkettengesetz fallen, sind Sie zur Verabschiedung einer Grundsatzerklärung verpflichtet. Hierin müssen beispielsweise das Verfahren, mit dem Ihr Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachkommt, die in der Risikoanalyse festgestellten Risiken sowie Erwartungen an Beschäftigte und Lieferanten beschrieben werden.
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Sobald Sie Risiken in Ihrer Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich festgestellt haben, fordert das Gesetz, dass Sie unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen verankern. Ebenfalls wichtig ist zu beachten, dass einmal im Jahr sowie anlassbezogen die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen zu überprüfen ist.
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Im Falle von unmittelbar bevorstehenden oder bereits eingetretenen Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich müssen unverzüglich Abhilfemaßnahmen getroffen werden, die geeignet sind, eine Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren. Im eigenen Geschäftsbereich gilt dabei, dass getroffene Abhilfemaßnahmen zur Beendigung der Verletzung führen müssen.
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Das Gesetz fordert, dass Sie ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es (potenziell) betroffenen Personen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette sowie Personen, die Kenntnis von möglichen Verletzungen haben, erlaubt, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen hinzuweisen.
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Auch bezüglich Ihrer mittelbaren Lieferanten sind Sie unter bestimmten Umständen verpflichtet, gewisse Maßnahmen (u. a. eine Risikoanalyse) durchzuführen. Insbesondere ist dies der Fall, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen.
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Wie bei allen Themen rund um Compliance ist eine lückenlose Dokumentation der Erfüllung der Sorgfaltspflichten zentral. Darüber hinaus fordert das Gesetz, dass Sie einmal im Jahr über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten Bericht erstatten.
Unser Portfolio - Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Sorgfaltspflichten.
Die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes greifen wie Puzzlestücke ineinander und bauen teilweise aufeinander auf. Wir begleiten Sie bei der Erfüllung all dieser Sorgfaltspflichten und kümmern uns um Prozesse, Methoden sowie Verantwortlichkeiten und setzen dabei auf denen bei Ihnen vorhandenen Systeme auf.
LkSG-Reifegradanalyse
Sie benötigen einen Überblick, welche Anforderungen aus dem Gesetz Sie eventuell schon erfüllen und welche Schritte notwendig und zu priorisieren sind, um die Einhaltung des LkSGs sicherzustellen? Dann empfehlen wir eine LkSG-Reifegradanalyse. Die Reifegradanalyse konzentriert sich dabei auf die Erfassung von bereits im Unternehmen vorhandenen LkSG-relevanten Prozessen (z. B. im Bereich Risikomanagement), Dokumente (z. B. Code of Conduct) und Tools (z. B. vorhandene Risikomanagementtools / Nachhaltigkeitstools). Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne bei allen notwendigen Schritten nach der Reifegradanalyse.
Durchführung der Risikoanalyse nach §5 LkSG
Abstrakte Risikoanalyse
Der Start einer jeden LkSG-Risikoanalyse ist die abstrakte Risikoanalyse. Wir liefern Ihnen dabei in kürzester Zeit eine Einstufung jeder Ihrer Lieferanten entlang der Dimensionen Länder- und Branchenrisiko. Als Darstellungsform der Ergebnisse können Sie dabei zwischen Power BI oder einer Kombination aus PowerPoint und Excel wählen. So nutzen Sie die Tools, die bereits in Ihrem Unternehmen vorhanden sind.
Konkrete Risikoanalyse
Aufbauend auf den Ergebnissen der abstrakten Risikoanalyse begleiten wir für Sie auch durch die konkrete Risikoanalyse. Wir bringen sowohl die notwendigen Fragebögen als auch ein erprobtes Konzept mit, wie die Angemessenheitskriterien berücksichtigt werden können.
Selbstverständlich erhalten Sie sowohl für die abstrakte als auch die konkrete Risikoanalyse eine ausführliche Dokumentation, sodass Sie gegenüber internen und externen Stakeholdern jederzeit aussagefähig sind.
Workshop zum Thema konkrete Risikoanalyse & Maßnahmen
Sie haben die abstrakte Risikoanalyse schon durchgeführt, beispielsweise mit einem spezialiserten LkSG-Tool? Nicht selten stehen Unternehmen dann vor der großen Frage, wie es weiter geht. Genau für diesen Fall haben wir einen Workshop entworfen. In diesem Workshop behandeln wir u.a. Themen wie Konkretisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit, Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien und Ableitung prioritärer Risiken und stellen für die entsprechenden Schritte Templates bereit. Die Agenda passen wir dabei gerne auf Ihre Bedürfnisse an.
LkSG-Toolauswahl und Einführung des Tools
Auswahl eines Tools
Insbesondere bei einer größeren Anzahl an zu betrachtenden Lieferanten macht es durchaus Sinn, über die Einführung eines Tools zur Unterstützung der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nachzudenken. Wir haben in unseren Projekten in den letzten Jahren mit zahlreichen am Markt vertretenen Lösungen gearbeitet und kennen daher die Vor- und Nachteile der einzelnen Tools. Dieses Wissen bringen wir gerne in einem gemeinsamen Projekt in Ihr Unternehmen.
Einführung eines Tools
Oftmals herrscht der Irrglaube, dass die Einführung des Tools mit dem Kauf abgeschlossen ist. Dabei fängt danach erst die eigentliche Arbeit an. Unter anderem müssen Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert werden. Auch eine Datenaufbereitung muss durchgeführt werden, damit das Tool überhaupt effizient eingesetzt werden kann. Wir unterstützen Sie bei all diesen Schritten.
Unsere Risikoanalyse basiert auf BAFA-Handreichungen und liefert schnell belastbare Ergebnisse. Dabei fokussiert unser Trichtermodell auf das Wesentliche.
Gemeinsam gestalten wir Ihre Supply Chain nachhaltig und sicher durch auf Ihr Unternehmen abgestimmte Lösungen
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder schreiben
Sie eine Mail an: kontakt@scrm-consulting.de
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Effektives Risikomanagement durch verbesserte Reporting-Strukturen.
Individuelle Strategien, passend zu Ihren Bedürfnissen.